Verhalten bei Stromunterbrüchen

Ein Stromunterbruch kann geplant sein oder auch jederzeit unerwartet eintreten. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein, um mögliche Unannehmlichkeiten zu minimieren und sicherzustellen, dass man auch während eines Stromausfalls handlungsfähig bleibt. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Tipps, was vor, während und nach einem Stromunterbruch zu beachten ist, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Schäden möglichst zu vermeiden.

Vor einem Stromunterbruch (angekündigte Abschaltungen)

Um unsere Kundinnen und Kunden sicher und zuverlässig mit Elektrizität versorgen zu können, investieren wir permanent in den Ausbau und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur. Dabei können wir gewisse Arbeiten aus Sicherheitsgründen nur in spannungslosem Zustand durchführen.

  • Wir orientieren betroffene Kundinnen und Kunden wenn immer möglich mit 2 bis 3 Tagen Vorlauf vor dem Unterbruch per Post. Leiten Sie die Information bitte an andere Haushaltsmitglieder, allfällige Untermieter und Besucher weiter.
  • Laden Sie Akkus für Handy, Notebook etc. rechtzeitig vor dem angekündigten Stromunterbruch auf und planen Sie Tätigkeiten wie Kochen, Waschen, PC-Arbeiten etc. so ein, dass Sie diese noch rechtzeitig vor der Stromabschaltung abschliessen oder nachher durchführen können.
  • Halten Sie eine Taschenlampe (z.B. Handylampe) bereit, für den Fall, dass Sie bei der Stromabschaltung von Hilfe sein könnte.
  • Geräte müssten einen Stromunterbruch schadlos verkraften können. Schalten Sie sensible Geräte wie z.B. Computer sicherheitshalber aus oder trennen Sie diese vom Netz, um Datenverluste und Schäden zu vermeiden. Es liegt im Ermessen der Kundschaft, welche Geräte ausgeschaltet werden.
  • PV-Anlagen schalten sich selbständig ab, wenn netzseitig ein Stromunterbruch stattfindet und schalten sich automatisch wieder ein, wenn die Stromzufuhr wieder eintritt.
  • Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden eine hohe Netzverfügbarkeit von über 99.9 Prozent. Da Störungen und geplante Unterbrüche nie ausgeschlossen werden können, müssen wir die Haftung in Schadenfällen vertraglich ausschliessen: Siehe weiter unten Ziff. 19.1 AGB der Primeo Netz AG (in den AGB der AVAG analog geregelt).

Stromunterbrüche können sich jederzeit durch Störungen oder kurzfristig erforderliche Arbeiten an der Netzinfrastruktur ergeben bzw. erforderlich werden. Geräte und Anwendungen, bei denen aus Kundensicht eine garantiert unterbrechungsfreie Stromversorgung erforderlich ist, müssen deshalb von den Kundinnen und Kunden ab der Inbetriebnahme mit geeigneten technischen Massnahmen abgesichert werden (z.B. Betrieb einer unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlage). Wenden Sie sich hierfür an eine Fachperson oder Ihr Elektroinstallations-Unternehmen.

Während einem Stromunterbruch

  • Achtung: Die Stromzufuhr kann jederzeit wieder einsetzen. Sämtliche Installationen sind deshalb zu jedem Zeitpunkt als unter Spannung stehend zu betrachten. Generell dürfen Arbeiten an elektrischen Installationen aus Sicherheitsgründen nur von Elektroinstallateuren durchgeführt werden.
  • Kühlschränke und Tiefkühlgeräte möglichst nicht öffnen (Kälteverlust). Auch ohne Strom bleiben Lebensmittel im Kühlschrank in der Regel mindestens fünf Stunden lang frisch, bei Gefriergeräten sind es sogar rund 24 Stunden.
  • Geräte wie Föhn, Herd, Backofen, Bügeleisen, Staubsauger, Handwerksmaschinen etc., die beim Unterbruch allenfalls noch in Betrieb waren, sicherheitshalber vom Netz trennen (Stecker ausziehen oder Sicherung entfernen). Damit verhindern Sie, dass sich das Gerät unbeabsichtigt wieder einschaltet, wenn die Netzspannung wieder vorhanden ist.
  • Sensible Geräte wie z.B. Computer vorsichtshalber vom Netz trennen (Stecker ausziehen oder Sicherung entfernen).

Nach einem Stromunterbruch

  • Prüfen Sie, ob keine Geräte unbeabsichtigt zu laufen beginnen, wenn die Netzspannung wieder vorhanden ist (Herd, Backofen, Bügeleisen, Staubsauger, Handwerksmaschinen etc.).
  • Betriebe: Schalten Sie im Falle von mehreren grösseren Verbrauchern (z.B. Wärmepumpen, E-Ladesäulen, Tiefkühler, Whirlpool, Schwimmbad etc.) diese schrittweise (zeitlich verzögert) zu.
  • Stellen Sie Zeitanzeigen, Schalt- und Steuergeräte wie Uhren, Backofenuhr, Wecker, bei Bedarf neu ein.

Sollten Geräte oder Installationen nach einem Stromunterbruch nicht funktionieren:

  • Prüfen Sie die Sicherungen in der Hausinstallation und allfällige Feinsicherungen beim Gerät selbst.
  • Konsultieren Sie die Gebrauchsanweisung des Geräts.
  • Fragen Sie den Händler/Anbieter um Rat.
  • Sofern das Gerät tatsächlich nicht mehr funktionieren solle: Allenfalls besteht für das Gerät noch eine Garantie.
  • Falls keine Garantie besteht: Möglicherweise besteht eine Deckung durch Ihre Hausratversicherung (mobile Geräte). Für fix installierte Geräte: Falls Sie Liegenschaftseigentümer sind, besteht unter Umständen eine Deckung durch die Gebäudeversicherung.
  • Geräte müssten Stromunterbrüche und Wiedereinschaltungen schadlos bewältigen können. Störungen und Unterbrüche können nie gänzlich ausgeschlossen werden, weshalb wir die Haftung in Schadenfällen vertraglich ausschliessen müssen: Siehe unten Ziff. 19.1 AGB der Primeo Netz AG (in den AGB der AVAG analog geregelt).

Ziff. 19.1 AGB der Primeo Netz AG (anlog in den AGB der AVAG geregelt):

Die Haftung der Primeo Netz AG richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitergehende Haftung der Primeo Netz AG und ihrer Hilfspersonen ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von mittelbarem oder unmittelbarem Schaden, der aus Einschränkungen oder Unterbrechungen der Netznutzung (vgl. Ziff. 17), aus Spannungs- und Frequenzschwankungen, aus störenden Netzrückwirkungen oder aus Oberschwingungen erwächst. Ebenso übernimmt die Primeo Netz AG keine Haftung für entgangene Erträge aus der Rücklieferung von elektrischer Energie in das Verteilnetz.

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