Fragen - Antworten
Sparappelle
Sie richten sich an die Bevölkerung, sind noch ohne Erlass einer Bewirtschaftungsverordnung umsetzbar und auf freiwilliger Basis einzuhalten. Die Stromapelle sind hier aufgeführt. Massnahmen, die eine in Kraft gesetzte Bewirtschaftungsverordnung voraussetzen:
Verbrauchseinschränkungen
Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Rolltreppen oder Komfortheizungen im Aussenbereich.
Sofortkontingentierung und Kontingentierung
Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine bestimmte Strommenge einzusparen. Als Grossverbraucher gelten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh (gemäss Art. 11 der Stromversorgungsverordnung).
Netzabschaltungen
Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets wird die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Bereiche des Verteilnetzes gleichermassen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
![](/magnolia/.imaging/focalpoint/1066x708/dam/jcr:808f277d-76b1-4b1b-9722-3bc7561d4111/Grafik%20Bereitschaftsgrade3.jpg)
![](/magnolia/.imaging/focalpoint/1066x708/dam/jcr:6f04c30e-2168-4fed-bd97-421b5977a2eb/Grafik%20Organisation%20Ostral.jpg)
![](/magnolia/.imaging/focalpoint/1066x708/dam/jcr:eeb8f09b-6db3-4370-bce0-a736df7beaa5/Grafik%20gestzliche%20Grundlage.jpg)
![](/magnolia/.imaging/focalpoint/1066x708/dam/jcr:19322bc6-4b6c-414a-bd4d-3b4837576561/Grafik%20Kontingentierung.jpg)
Falls es zu Netzabschaltungen kommt, betrifft dies sämtliche Verbraucher. Die Kontingentierung betrifft nur die Grossverbraucher.
Das Szenario einer Mangellage war leider noch nie so realistisch. Es wird mutmasslich jedoch nicht gar keinen Strom mehr geben, sondern einfach eingeschränkt in Zeit und Menge.
Grundsätzlich gibt es auch im normalen Alltag keine hundertprozentige Sicherheit für eine unterbruchsfreie Versorgung, auch wenn das statistisch pro Kunde/in nur sehr selten eintrifft.
Bei einem Stromausfall trennt sich die Solaranlage automatisch vom Stromnetz. Es gibt Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktion, welche nach der Trennung vom Stromnetz den produzierten oder gespeicherten Strom für den Eigenverbrauch nutzen können, wobei Solaranlagen mit Notstromfunktion nur eingeschränkt Leistung für den Eigenverbrauch zur Verfügung stellen können. Für die genannten Betriebsmodi Not- oder Ersatzstrom benötigt man einen Wechselrichter mit den genannten Funktionen und einen Stromspeicher.
Energiedashboard Schweiz (BFE)
Organisation für Strom in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL)
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)
Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS)
Handbuch zur privaten Vorsorge (vom KFS)
KIO - Informationen zur Gasmangellage
Energiespartipps
Blogartikel «Strommangellage - Die Schweiz ist gut vorbereitet»