Informationen für Privatkunden

Fragen - Antworten

Welche Massnahmen sind bei einer Strommangellage vorgesehen?

Sparappelle
Sie richten sich an die Bevölkerung, sind noch ohne Erlass einer Bewirtschaftungsverordnung umsetzbar und auf freiwilliger Basis einzuhalten. Die Stromapelle sind hier aufgeführt. Massnahmen, die eine in Kraft gesetzte Bewirtschaftungsverordnung voraussetzen:

Verbrauchseinschränkungen
Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Rolltreppen oder Komfortheizungen im Aussenbereich.

Sofortkontingentierung und Kontingentierung
Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine bestimmte Strommenge einzusparen. Als Grossverbraucher gelten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh (gemäss Art. 11 der Stromversorgungsverordnung).

Netzabschaltungen
Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets wird die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Bereiche des Verteilnetzes gleichermassen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Welche Bereitschaftsgrade gibt es?
 Wie ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) organisiert?
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Was ist eine Kontingentierung?
Sind bei Netzabschaltungen nur Grossverbraucher betroffen?

Falls es zu Netzabschaltungen kommt, betrifft dies sämtliche Verbraucher. Die Kontingentierung betrifft nur die Grossverbraucher.

Muss ich als Privatkunde Angst haben, dass ich im Winter keinen Strom mehr habe? Kommen wir in eine Strommangellage?

Das Szenario einer Mangellage war leider noch nie so realistisch. Es wird mutmasslich jedoch nicht gar keinen Strom mehr geben, sondern einfach eingeschränkt in Zeit und Menge.

Habe ich für, zum Teil heikle, private Anwendungen wie z.B. Elektroauto, Solaranlage, Terrarium etc. noch Strom?

Grundsätzlich gibt es auch im normalen Alltag keine hundertprozentige Sicherheit für eine unterbruchsfreie Versorgung, auch wenn das statistisch pro Kunde/in nur sehr selten eintrifft.

Bei einem Stromausfall trennt sich die Solaranlage automatisch vom Stromnetz. Es gibt Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktion, welche nach der Trennung vom Stromnetz den produzierten oder gespeicherten Strom für den Eigenverbrauch nutzen können, wobei Solaranlagen mit Notstromfunktion nur eingeschränkt Leistung für den Eigenverbrauch zur Verfügung stellen können. Für die genannten Betriebsmodi Not- oder Ersatzstrom benötigt man einen Wechselrichter mit den genannten Funktionen und einen Stromspeicher.

Wie kann man sich vorbereiten?
Wo finde ich weiterführende Informationen? (Bund, Kantone BL und SO)