Primeo Energie passt Einspeisetarife für Solarstrom an Marktentwicklung an

Primeo Energie passt per 1. April 2025 den Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Quellen von 13,0 auf 10,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) an. Die Vergütungen für den Herkunftsnachweis (HKN) bleiben unverändert bei 2,5 Rappen/kWh. Die Minimalvergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende März 2025 bleibt ebenfalls bei 9 Rappen pro kWh.

Wer seinen Strom aus Photovoltaikanlagen (PVA) mit einer Leistung von weniger als 30 kW oder aus anderen erneuerbaren Quellen in das Netz von Primeo Energie einspeist, erhält ab 1.4.2025 10,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) vergütet, statt bisher 13,0 Rappen pro Kilowattstunde. Zusätzlich erhalten die PVA-Besitzer von Primeo Energie weiterhin 2,5 Rappen für den HKN.

Die Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbarer Produktion richtet sich nach den vermiedenen Beschaffungskosten für äquivalente Energie. Primeo Energie überprüft die Einspeisevergütungen regelmässig und passt diese bei Veränderungen nach oben wie auch nach unten an. Der Hauptgrund für die aktuelle Anpassung des Einspeisetarifs ist der Rückgang der Marktpreise. Infolgedessen sind auch die Beschaffungskosten gesunken.

Minimalvergütung bleibt unverändert für bestehende Anlage und wird für Neuanlagen angepasst

Die Minimalvergütung für Solarstrom bleibt bei 9 Rappen pro kWh und gilt bis Ende 2028 für Strom aus Anlagen, die bis zum 31. März 2025 in Betrieb genommen werden. Sie garantiert den Produzenten eine Mindestvergütung und schafft damit Investitionssicherheit. Diese Minimalvergütung gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 kW und zusammen mit dem Standardtarif. Für neue Anlagen, die ab dem 1.4.2025 in Betrieb genommen werden, gelten die jeweils aktuellen Minimalvergütungen gemäss neuer Energiegesetzgebung, die mit dem zweiten Paket des Bundesrates verabschiedet werden.

Wahltarif Primeo SolarAktiv für Strom von Photovoltaikanlagen wird angepasst

Der Wahltarif 'Primeo SolarAktiv' für Strom von Photovoltaikanlagen (PVA) mit Jahres- und Tageszeitendifferenzierung wird aufgrund der Marktpreisentwicklung ebenfalls angepasst.

  • Der Sommer-Hochtarif sinkt von 15 auf 12 Rappen pro kWh
  • Der Sommer-Niedertarif sinkt von 5 auf 4 Rappen pro kWh
  • Der Winter-Hochtarif sinkt von 30 auf 24 Rappen pro kWh
  • Der Winter-Niedertarif sinkt von 11 auf 9 Rappen pro kWh


Der Niedertarif gilt täglich von 12 bis 15 Uhr. Für alle anderen Zeiten gilt der Hochtarif. Der Sommertarif gilt vom 1. April bis 30. September, der Wintertarif vom 1. Oktober bis 31. März.

Der Wahltarif eignet sich für Kunden mit einer PVA, die den eigenen Solarstrom in der Mittagszeit selber verbrauchen und/oder deren PV-Anlage im Winter überdurchschnittlich viel Energie produziert (z.B. Fassadenanlagen). Mit dem Wahltarif Primeo SolarAktiv bietet Primeo Energie Optimierungsmöglichkeiten bei der Produktion. Kunden, die ihre Solarproduktion beziehungsweise ihren Verbrauch aktiv steuern, tragen zur Versorgungssicherheit bei und können 30 Prozent mehr Ertrag mit ihrer Anlage erwirtschaften. Die Stromtarife für den Bezug werden einmal jährlich angepasst und Ende August publiziert.

Medienkontakt: Viktor Sammain, PR-Redaktor, Direktwahl: +41 61 415 41 08 E-Mail: presse@primeo-energie.ch