Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben Fragen zu Ihrem Stromverbrauch, Ihrer Rechnung oder möchten einen Umzug melden? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie vollumfänglich über alle Belange rund um Strom, Wärme, E-Mobilität und alle weiteren Services.
Kundendienst
Telefon: +41 61 415 41 50
Öffnungszeiten: Mo–Fr von 07:30 bis 17:30 Uhr
Mail: service@primeo-energie.ch
Empfang
Telefon: +41 61 415 41 41
Öffnungszeiten: Mo–Do von 08:00 bis 18:00 Uhr, Fr bis 16:00 Uhr
Mail: info@primeo-energie.ch
Rechnung und Zahlung
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an flexiblen Möglichkeiten, Ihre Stromrechnung zu erhalten oder zu bezahlen. Ob per eBill oder Lastschriftverfahren, per E-Mail oder per Post, bei uns haben Sie alle Möglichkeiten. Über das Kundenportal «my.primeo-energie.ch» können Sie die gewünschte Zustellungsart oder Zahlungsmöglichkeit jederzeit flexibel anpassen.
Bitte beachten Sie, dass das Bezahlen von Zahlungserinnerungen und Mahnungen seit 1. Januar 2025 auch mit TWINT möglich ist. Eine Erweiterung auf das Bezahlen aller Rechnungen von Primeo Energie wird geprüft.
Rechnungen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 18'000 kWh (monatlich 1'500 kWh) werden auf Monatsrechnung umgestellt. Damit wird einerseits dem Kundenwunsch nach kürzeren Zahlungsmöglichkeiten bei höheren Beträgen (ca. CHF 450/Mt.) entsprochen. Andererseits reduziert Primeo Energie das Risiko für allfällige Zahlungsausfälle mit grösseren Beträgen.
Nein. Der Zyklus wird von Primeo Energie festgelegt. Dies hilft uns, vorausschauend zu planen.
Ja. Ab Beginn der Netznutzung bzw. ab Lieferbeginn (vgl. Ziff. 9.2) wird der Kundschaft regelmässig Rechnung für den Bezug oder Vergütung für die Einspeisung gestellt. Primeo Energie erhebt für die Abrechnung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen die notwendigen Daten in der erforderlichen Periodizität. Primeo Energie legt den Zyklus der Rechnungsstellung fest. Bei mehrmonatigen Ableseperioden kann Primeo Energie Akontorechnungen aufgrund geschätzter Netznutzung bzw. Bezug elektrischer Energie stellen. (AGB 18.2.)
Es kann vorkommen, dass man eine Rechnung einmal vergisst. Falls Sie eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen, senden wir Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie auch diese nicht innerhalb der angegebenen Frist begleichen, erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahngebühren betragen 18.50 Franken (exkl. MwSt.).
Um künftig keine Rechnungen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu eBill. Mit eBill können Sie Ihre Rechnungen direkt im E-Banking Ihres Finanzinstituts empfangen, überprüfen und bezahlen.
Falls Sie aus finanziellen Gründen Ihre Rechnung nicht begleichen können, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Im Primeo-Energie-Kundenportal «myPrimeo» können Sie eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen. Um Mahngebühren zu vermeiden, loggen Sie sich bitte rechtzeitig in das Portal ein und klicken auf den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» finden Sie eine Auflistung all Ihrer Rechnungen und können für diejenige, die Sie nicht sofort begleichen können, eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Rechnungen über 100 Franken können in zwei oder drei Raten beglichen werden. Melden Sie sich hierfür bitte im Primeo-Energie-Kundenportal «myPrimeo» an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie einen Ratenplan erstellen.
Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Ratenvereinbarung nicht möglich ist:
- Sie haben bereits zwei Mahnungen für diese Rechnung erhalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Kundendienst über Telefon 061 415 41 50.
- In den letzten 365 Tagen haben Sie bereits zweimal eine Ratenvereinbarung für andere Rechnungen beantragt, diese aber nicht rechtzeitig beglichen.
- Sie haben bereits eine Fristverlängerung für diese Rechnung beantragt.
Ja, grundsätzlich ist eine Fristverlängerung für Ihre Rechnung möglich. Für Rechnungen über 50 Franken können Sie die Zahlungsfrist verlängern. Die neue Frist kann maximal bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats erstreckt werden. Beispiel: Ist der Stichtag der 14. Januar 2024, kann die Fälligkeit maximal bis zum 29. Februar 2024 verlängert werden.
Melden Sie sich hierfür bitte im Primeo-Energie-Kundenportal «myPrimeo» an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Falls Sie noch keinen myPrimeo-Account haben, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.
In diesen Fällen ist eine Fristverlängerung nicht möglich:
- Sie haben bereits zwei Mahnungen für diese Rechnung erhalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Kundendienst über Telefon 061 415 41 50.
- In den letzten 365 Tagen haben Sie bereits zweimal eine Fristverlängerung für andere Rechnungen beantragt, diese aber nicht rechtzeitig beglichen.
- Sie haben bereits eine Ratenvereinbarung für diese Rechnung beantragt.
Zustellungsart
Helfen Sie mit, die Umwelt zu schonen und verzichten Sie auf die Zustellung von Papierrechnungen, indem Sie unsere Rechnungen per E-Mail empfangen.
Eine Rechnung per E-Mail stellt eine Art der elektronischen Rechnung dar. Die Rechnung wird in diesem Fall per E-Mail als PDF/A-Datei an den Rechnungsempfänger übermittelt. Die Rechnung per E-Mail muss dieselben Pflichtangaben enthalten, wie eine klassische Papierrechnung. Zudem gelten die gleichen rechtlichen Vorschriften wie für Papierrechnungen. Das Anmeldeformular finden Sie im myPrimeo-Kundenportal.
Zahlungsmöglichkeiten
eBill
Mit der eBill empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Das ist nicht nur zeitsparend und bequem, sondern schont auch die Umwelt. Sie benötigen einen E-Banking-Vertrag mit einem Finanzinstitut, das eBill unterstützt. Die Liste der Finanzinstitute und weitere Informationen finden Sie direkt bei eBill.
Loggen Sie sich in Ihr E-Banking ein und folgen Sie dort den Wegweisern zu eBill.
Nachdem Sie in Ihrem Online-Banking eBill aktiviert haben, können Sie bei den Rechnungsstellern «Primeo Energie» auswählen und den weiteren Schritten im Online-Banking folgen. Nun sollten Sie automatisch alle Rechnungen von Primeo Energie direkt in Ihr Online-Banking erhalten.
Lastschriftverfahren
Mit LSV wird Ihre Rechnung automatisch beglichen. Der Betrag wird am Fälligkeitsdatum direkt Ihrem Bank- oder Postkonto belastet, ohne dass Sie manuell eine Zahlung freigeben müssen. Innert 30 Tagen können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Um auf die Bezahlung per Lastschriftverfahren, resp. Swiss Direct Debit, zu wechseln, müssen Sie sich bei Ihrer Bank anmelden. Vervollständigen Sie dazu das Anmeldeformular mit Ihren Angaben und senden Sie es anschliessend per Post an Ihre Bank. Das Anmeldeformular finden Sie im myPrimeo-Kundenportal.
QR-Einzahlungsschein
Im Zuge der Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkerhrs werden seit 30. September 2022 die herkömmlichen roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr eingesetzt. Der QR-Einzahlungsschein kann wie die bisherigen Einzahlungsscheine verwendet werden. Sie können mit dem QR-Einzahlungsschein via E-Banking oder am Postschalter bezahlen.
Umzug
Sie möchten einen Umzug melden? Um eine möglichst schnelle Abwicklung zu gewährleisten, melden Sie Ihren Umzug über das myPrimeo-Kundenportal. Sie möchten kein Login? Dann nutzen Sie das Umzugsformular.