Alles rund um den Netzanschluss Ihrer Photovoltaikanlage
Wer sich für eine Photovoltaikanlage (PVA) auf dem eigenen Dach entscheidet, muss auch wissen, wie der Anschluss ans Netz funktioniert. Wir haben Ihnen hier alle wesentlichen Schritte zusammengestellt – für Anlagen mit und ohne Netzbauten. Darüber hinaus finden Sie hier die aktuellen Vergütungssätze und weitere wichtige Informationen.
Wie wird die Einspeisung Ihres Solarstroms vergütet?
Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom produzieren und sie in das Verteilnetz von Primeo Energie einspeisen, können Sie diesen an die Bilanzgruppe Erneuerbare Energie (Kostendeckende Einspeisevergütung – KEV), an Primeo Energie oder ein anderes Energieversorgungsunternehmen verkaufen.
Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2016 gelten die Vergütungssätze der vertraglichen Vereinbarung. Für Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2017 oder ohne sonstige Vereinbarungen gelten die hier publizierten Vergütungssätze.
Preise Hilfsenergie
Energieerzeugungsanlagen verbrauchen je nach Technologie mehr oder weniger elektrische Energie, die man oftmals als Hilfsenergie bezeichnet. Haben Sie sich dazu entschieden, die produzierte elektrische Energie vollumfänglich in das Verteilnetz von Primeo Energie einzuspeisen, liegt eine Direkteinspeisung (auch Messprinzip A genannt) vor.
Nützliche Links und Formulare
Downloads
Häufige Fragen
Die Grundversorgungstarife sind reguliert und müssen den Vorschriften der Stromgesetzgebung folgen. Sie werden nur einmal jährlich festgelegt und müssen im August des Vorjahrs publiziert werden. Die Rückliefertarife können unterjährig überprüft und angepasst werden. Primeo Energie kalkuliert die Rückliefertarife nach den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie gemäss Artikel 12 der Energieverordnung. Sie sind also viel aktueller und bilden sinkende oder steigende Beschaffungspreise direkter ab. Ein Vergleich der Rückliefertarifentwicklung mit der des Grundversorgungstarifs ist deshalb zeitgleich nicht möglich. Die jeweiligen Beschaffungspreise sind aber in beiden Tarifen enthalten.
Der benötigte Strom für die Grundversorgung wird über drei Jahre im Voraus und aus verschiedenen Quellen (Markt, langfristige Bezugsverträge, eigene Produktion im Netzgebiet) beschafft. Diese risikoarme Beschaffungsstrategie hat den Vorteil, dass die stark gestiegenen Beschaffungspreise der letzten Jahre nur anteilig in den Grundversorgungstarifen angekommen sind. Die aktuell sinkenden Marktpreise sind deshalb aber auch nur anteilig enthalten. Zudem kommen bei der Kalkulation der Grundversorgungstarife weitere Kostenpositionen zur Anwendung wie Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren und Verwaltungs- und Vertriebskosten, die den Tarif beeinflussen.
Um die Grundversorgungstarife 2024 für Endkundinnen und Endkunden tragbar zu halten, hat Primeo Energie im Sinne des genossenschaftlichen Auftrags Preisentlastungszuschüsse von 22 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, indem das Unternehmen auf Gewinn und die teilweise Rückforderung von Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren verzichtet hat.
Gemäss der gültigen Stromgesetzgebung müssen die Tarife für den Strombezug in der Grundversorgung einmal jährlich kalkuliert und per 31. August für das Folgejahr publiziert werden. Die Tarife gelten für ein Jahr. Eine unterjährige Anpassung ist nicht erlaubt.
Das Modell, die Vergütung für Herkunftsnachweise an das gewählte Stromprodukt für den Bezug zu koppeln wurde vor längerer Zeit entwickelt und ist heute nicht mehr zeitgemäss. Die Energiekosten und die Kosten der Herkunftsnachweise aus der Produktion im eigenen Netzgebiet sind Teil der Beschaffungskosten für die Grundversorgung. Überhöhte Tarife für die Rücklieferung wirken sich erhöhend auf die Grundversorgungstarife aus. Deshalb wird die Produktbindung für die Vergütung für Herkunftsnachweise aufgehoben und es kommt eine einheitliche und marktpreisorientierte Vergütung zur Anwendung.
Die Vergütung für Herkunftsnachweise an das Modell für die Einspeisung (Direktein-speisung oder Eigenverbrauch) zu koppeln wurde vor längerer Zeit entwickelt und ist heute nicht mehr zeitgemäss. Die Energiekosten und die Kosten für Herkunftsnachweise aus der Produktion im eigenen Netzgebiet sind Teil der Beschaffungskosten für die Grundversorgung. Überhöhte Tarife für die Rücklieferung wirken sich erhöhend auf die Grundversorgungstarife aus. Deshalb wird die Einspeisemodellbindung für die Vergütung für Herkunftsnachweise aufgehoben und es kommt eine einheitliche und marktpreisorien-tierte Vergütung zur Anwendung.
Ja, das können Sie. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrem Installateur auf.
Als Faustregel gilt: Produzentinnen und Produzenten mit einer Photovoltaikanlage, die verstärkt die Produktionsspitzen um die Mittagszeit zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzen und deren Photovoltaikanlage einen Erzeugungsschwerpunkt im Winter aufweist, profitieren mit ihrer Anlage um bis zu 30 Prozent im Vergleich zum Standardtarif (siehe auch Informationen zum Wahltarif unter Downloads). Bei bestehenden Anlagen kann anhand des Lastgangs der Vergangenheit analysiert werden, ob sich der Wahltarif lohnt.
Nein, Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen.
Die Rücklieferung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Quartals beendet werden. Der Wechsel wird durch den neuen Abnehmer an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) gemeldet. Die Wiederaufnahme der Rücklieferung an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) kann innert der gleichen Frist auf Beginn eines Quartals erfolgen und muss schriftlich via Formular gemeldet werden.
Nein, Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) übernimmt jedoch standardmässig Herkunftsnachweise, wenn alle Unterlagen gemäss Preisblatt vorliegen.
Vergütung der Herkunftsnachweise
Die Vergütung für Herkunftsnachweise beginnt im nächsten Kalendermonat nach Vorliegen der für die Auszahlung relevanten Unterlagen. Diese sind: 1) Beglaubigung (Freischaltung der Anlage zur Ausstellung von Herkunftsnachweise) und 2) Bestätigung von Pronovo, dass der online erfasste Dauerauftrag für Herkunftsnachweise zugunsten von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) eingerichtet ist. Herkunftsnachweise werden nur abgenommen, wenn auch die Wirkenergie in unsere Netze eingespeist und vergütet wird.
Grundsätzlich ja. Produzentin bzw. Produzent und Netzbetreiberin können die Höhe der Rückliefervergütung frei vereinbaren. Für den Fall, dass sie sich nicht einig werden, gibt es jedoch gesetzliche Mindestanforderungen. Die Vergütung für eingespeiste Energie aus erneuerbaren Quellen und aus Biogas richtet sich dann gemäss der Energiegesetzgebung nach den vermiedenen Kosten der Netzbetreiberin für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Für Strom aus teilweise oder vollständig fossil betriebenen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) richtet sich die Rückliefervergütung nach Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung ins Netz (www.epexspot.com, Day-Ahead-Action mit den entsprechenden Eurowechselkursen). Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) überprüft die Rückliefervergütung regelmässig und passt sie bei Veränderungen an, nach oben oder unten.
Als Stromversorger sind wir gemäss Art. 15 des Energiegesetzes verpflichtet, die Elektrizität aus erneuerbaren Energien im eigenen Netzgebiet abzunehmen und angemessen zu vergüten, sofern keine Direktvermarktung stattfindet. Die Höhe der Rückliefervergütung für Wirkenergie richtet sich bei Primeo Energie nach den vermiedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie gemäss Art. 12 der Energieverordnung. Wir überprüfen die Rückliefervergütung regelmässig und passen sie bei Veränderungen an, nach oben oder unten. Über die Kalkulation anderer Netzbetreiber können wir leider keine Auskunft geben. Einen Vergleich der Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen finden Sie auf vese.ch/pvtarif
Die Amortisationsdauer sagt aus, ab wann sich der Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage rechnet. Sie beträgt für eine übliche Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 Kilowatt-Peak (kWp), also etwa 25 Modulen, im Schnitt etwa 10 bis 20 Jahre. Abhängig ist die Amortisationsdauer vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren, etwa vom Anteil des Eigenverbrauchs, vom Stromtarif des Energieversorgers, von allfälligen Förderbeiträgen und von der Rückliefervergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Übrigens wird die Amortisationsdauer einer Photovoltaikanlage oft mit deren Lebensdauer verwechselt. Die Lebensdauer von Photovoltaikmodulen liegt in den meisten Fällen viel höher und liegt bei rund 30 bis 40 Jahren.
Für die meisten Anlagen im Netzgebiet von Primeo Energie, die zwischen 2014 und 2016 und alle Anlagen, die nach dem 1.1.2017 in Betrieb genommen wurden, erhalten die Produzentinnen und Produzenten Vergütungen nach unserem Standardtarif für Strom aus Photovoltaikanlagen. Mit Produzentinnen und Produzenten älterer Anlagen wurden früher individuelle Verträge abgeschlossen. Nach Vertragsende werden die Anlagen auf die Vergütung nach Standardtarif umgestellt. Die aktuell gültigen Preisblätter finden Sie hier.
Im Versorgungsgebiet der Aare Versorgungs AG (AVAG) erhalten alle Produzenten den Standardtarif nach der Grösse ihrer Anlage. Die aktuell gültigen Preisblätter finden Sie hier.
Die jeweils gültigen Vergütungssätze finden Sie auf unserer Homepage. Über die Veränderung der Vergütungssätze wird jeweils mit einer Medienmitteilung informiert.
Wenn die Stromzufuhr unterbrochen wird, ist grundsätzlich die PV-Anlage auch betroffen. Jedoch ist es von der Konfiguration der Anlage abhängig.
Es ist ein spezieller Wechselrichter nötig. Der Wechselrichter ist das Herzstück einer Solaranlage. Für einen Notstrombetrieb braucht es einen hybriden Wechselrichter. Dieser funktioniert sowohl mit Strom aus dem Netz als auch bei einem Stromausfall.
Ebenfalls wichtig für den Notstrombetrieb ist neben dem hybriden Wechselrichter ein Batteriespeicher. Falls die Solaranlage wegen schlechter Witterung/zu wenig Sonne keinen Strom produzieren kann, kommt dieser aus dem Batteriespeicher. Wie lange der gespeicherte Strom ausreicht, ist von Ihrem Stromverbrauch abhängig.
Wichtig zu wissen: Eine normale PV-Anlage auf Notstrombetrieb umzurüsten, ist nicht gerade günstig. Mit rund CHF 10’000 bis 15’000 Mehrkosten ist zu rechnen.
Wer eine PV-Anlage mit Notstromversorgung wünscht, sollte dies bereits zu Beginn einer Beratung erwähnen. So kann die PV-Anlage entsprechend geplant und bestellt werden.
Informationen zu Batteriespeichern finden Sie auch hier.
Grundsätzlich ja. Wie die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage versteuert werden muss, ist direkt bei der jeweiligen Steuerbehörde anzufragen. Beachten Sie bitte die Wegleitung Ihres Kantons zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Gerne stellt Ihnen Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) ein Steuerauszug der eingespeisten Energie für Ihre Steuererklärung zur Verfügung. Registrieren Sie sich auf unserem myPrimeo-Kundenportal und entdecken Sie diese und eine Vielfalt von Funktionen, die Ihnen den administrativen Aufwand in Zukunft erleichtern
Häufige Fragen zu Herkunftsnachweisen
Herkunftsnachweise (HKN) sind Zertifikate, welche von der eingespeisten Wirkenergie (physischer Stromfluss) entkoppelt sind. Die Zertifikate werden von der Pronovo AG zugunsten des jeweiligen Stromproduzenten ausgestellt und eigenständig gehandelt. Herkunftsnachweise dienen dazu, die Transparenz der Stromherkunft gegenüber den Endverbrauchern zu schaffen. Für jede Kilowattstunde produzierten Stroms, wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt.
Die Herkunftsnachweise nennen wir auch den ökologischen Mehrwert Ihrer eingespeisten
Wirkenergie.
Produzenten mit Anlagen zwischen 2-30 kWp, welche beglaubigt wurden, können mittels eines Dauerauftrags ihre Herkunftsnachweise an Primeo Energie abtreten. Die Beglaubigung der Anlagen ist notwendig, um die Herkunft der erzeugten Wirkenergie einer Anlage mit Herkunftsnachweisen zertifizieren zu können. Bei Anlagen, welche kleiner als 2 kWp oder grösser als 30 kWp sind, nimmt Primeo Energie die Herkunftsnachweise nicht ab. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit Ihrem Solarteur/Installateur in Verbindung.
Der Dauerauftrag Ihrer Herkunftsnachweise ist freiwillig. Durch den Dauerauftrag an Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) erhalten Sie den ökologischen Mehrwert zusätzlich zur Wirkenergie ausbezahlt. Die Wirkenergie wird unabhängig von einem HKN-Dauerauftrag ausbezahlt.
Sobald Ihre Anlage beglaubigt wurde und den Voraussetzungen entspricht, wird von Primeo Energie/Aare Versorgungs AG (AVAG) ein Dauerauftrag zur Herkunftsnachweis-Übertragung im Herkunftsnachweis-System der Pronovo AG erfasst. Sie erhalten von der Pronovo AG eine E-Mail, welche Sie über die Erfassung dieses Dauerauftrags informiert. Sie können den Dauerauftrag direkt bestätigen. Das Akzeptieren dieses Dauerauftrags ist notwendig, um Ihnen den ökologischen Mehrwert auszahlen zu können. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die E-Mail ignorieren, somit wird der vorerfasste Dauerauftrag hinfällig.
Die Vergütung des ökologischen Mehrwerts beginnt nach Beglaubigung Ihrer Anlage und
Bestätigung des HKN-Dauerauftrags, ab nächstem Kalendermonat.
Die Pronovo AG (pronovo.ch) ist eine Tochtergesellschaft der Swissgrid und ist im Zusammenhang mit der Ausstellung von Herkunftsnachweisen, der Aufsicht des Bundesamts für Energie (BFE) unterstellt. Sie ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen.