Wie funktioniert eine lokale Elektrizitäts-gemeinschaft (LEG)?
Bei einer LEG kann Strom aus Energiezeugungsanlagen, wie beispielsweise einer Photovoltaikanlage, mittels dem örtlichen Verteilnetz an Dritte (Endverbraucher) verteilt werden.
Bis anhin konnte selbst produzierter Strom im eigenen Haus verbraucht (Eigenverbrauch) oder direkt ins Verteilnetz eingespeist werden. Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) kann man sich mit mehreren Endverbrauchern zusammenschliessen, aber immer unter der Voraussetzung, dass das Verteilnetz nicht verwendet wird.
Mit einer LEG kann der selbst produzierte Strom neu auch via Verteilnetz Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Welche Vorteile hat eine LEG?
- Mit einer LEG kann der selbst produzierte Strom der Energieerzeugungsanlage unter Benutzung des bereits vorhandenen örtlichen Verteilnetzes an Dritte verteilt werden.
- Der vom Besitzer der Energieerzeugungsanlage nicht selbst verbrauchte Strom muss somit nicht zwingend einem Netzbetreiber zurückgegeben, sondern kann zuerst in der LEG gebraucht werden.
- Ihre Dachfläche eignet sich nicht für eine Photovoltaikanlage oder Sie haben keine Möglichkeit, eine zu installieren? Trotzdem möchten Sie gerne lokalen, erneuerbaren Strom nutzen? Mit der Teilnahme an einer LEG ist das kein Problem.
- Sie erhalten weiterhin eine Abrechnung von Primeo Energie. Einzig für den LEG-Strom, sprich dem in der Gemeinschaft verkauften Strom, ist gegebenenfalls ein Dienstleister beizuziehen.
- Für die Menge an «LEG-Strom», das heisst an selbst erzeugter Elektrizität, die in der Gemeinschaft verteilt wird, gibt es einen Rabatt auf die Tarife für die Nutzung des Stromnetzes.
- Dieser «LEG-Strom» oder auch «interner Strom» genannt, kann innerhalb der LEG an die Teilnehmenden verkauft werden. In Bezug auf die Preisfestsetzung bestehen keine Vorgaben, dies kann von den LEG-Teilnehmenden unter Einhaltung des Zivilrechts vereinbart werden.
- Dank der Nutzung der Einrichtungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers, sind keine grösseren Anpassungen betreffend Messeinrichtung notwendig. Wichtig ist einfach, dass ein Smart-Meter installiert ist.
Wann ist die Bildung einer LEG möglich?
Aufgrund der noch nicht vollends definierten Verordnung des Bundes ist die Umsetzung einer LEG gegenwärtig noch nicht möglich. Die voraussichtliche Einführung ist aktuell auf den 1. Januar 2026 datiert.
Gegenwärtig wird die Verordnung mit den Details zu einer LEG im ersten Halbjahr 2025 erwartet. Auf dieser Seite werden wir frühzeitig informieren, wenn neue Informationen vorhanden sind.
Häufige Fragen
- Netzgebiet: Alle Teilnehmenden einer LEG müssen im selben Netzgebiet sein.
- Netzebenen: Das Verteilnetz ist in verschiedene Netzebenen gegliedert. Für die Bildung einer LEG dürfen nur die Netzebenen 7 (NE7 – i.d.R. Gewerbe, kleine Industrie und Haushalte) und 5 (NE5 – i.d.R. Industrie) beansprucht werden.
Alle Teilnehmenden müssen auf der gleichen Netzebene sein. Das heisst, eine Mischung der Netzebenen innerhalb einer LEG ist nach aktuellem Kenntnissstand nicht möglich. Voraussichtlich dürfen sich nur NE5 und NE5, sowie NE7 und NE7 zu einer LEG zusammenschliessen. - Gemeinde: Eine LEG kann nur unter Teilnehmenden erstellt werden, die in derselben Gemeinde wohnhaft sind.
- Leistungsverhältnis: Die Mindestleistung aller Erzeugungsanlagen im Verhältnis zu den Anschlussleistungen aller teilnehmenden Endverbraucher beträgt 20 Prozent.
Jede natürliche oder juristische Person kann sich mit mindestens einer weiteren zu einer LEG zusammenschliessen. Das heisst Verbraucher, Prosumer, Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen sowie Speicherbetreiber können eine LEG bilden. Voraussetzung ist die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen.
Darüber müssen Sie sich, wie bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), auch bei einer LEG keine Sorgen machen. Die nicht benötigte Energie der Gemeinschaft kann auf dem Strommarkt verkauft, oder einfach dem Verteilnetzbetreiber abgegeben werden (es gelten die aktuellen Tarifen des jeweiligen Abnehmers).
Ja, das wird zukünfitg möglich sein. Die überschüssige Energie aus dem ZEV wird dann der LEG zur Verfügung gestellt. Was danach noch übrig ist, wird wie bisher ins Verteilnetz eingespiesen.
Aufgrund der noch nicht vollends definierten Verordnung ist gegenwärtig noch keine offizielle Anmeldung möglich. Wir werden Sie auf dieser Seite informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
- Administrative Hürden: Die Gründung einer LEG oder ähnlicher Gemeinschaften erfordert rechtliche und administrative Vorbereitungen.
- Finanzielle Belastung: Die initialen Investitionen in Erzeugungs- und Speicheranlagen können hoch sein. Mögliche Contractinglösungen können hierbei aber Abhilfe schaffen.
- Komplexität bei der Abrechnung: Die korrekte Abrechnung des Stromverbrauchs innerhalb der Gemeinschaft (LEG-Strom) kann organisatorisch anspruchsvoll sein.