ZEV: gemeinsam günstigen und nachhaltigen Solarstrom nutzen
Sie wünschen sich für ein Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- oder Gewerbeareal eine wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung? Dann setzen Sie auf Photovoltaik in Verbindung mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Ein ZEV bietet sowohl dem Eigentümer einer Photovoltaikanlage als auch den Bewohnern zahlreiche lukrative Vorteile.
Wie funktioniert ein ZEV?
Eigenverbrauch bedeutet, selbst erzeugte Energie entweder direkt selbst zu nutzen oder vor Ort anderen zur Verfügung zu stellen, ohne das Netz des Netzbetreibers zu nutzen. Bei einem ZEV verkaufen Sie somit Ihren selbst erzeugten Solarstrom direkt an Bewohner oder eingemietete Betriebe vor Ort. Die Gründung eines ZEV ist möglich, wenn mindestens zehn Prozent des Energiebedarfs vor Ort gedeckt werden.
Die Mitglieder eines ZEV teilen sich einen Netzanschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einzelner Kunde auf. Die Stromkosten werden innerhalb der Gemeinschaft eigenständig abgerechnet.
Primeo Energie bietet Ihnen gerne umfassende Unterstützung bei der Gründung und dem Betrieb eines ZEV.
Die Vorteile eines ZEV
Ein Zusammenschluss lohnt sich für alle Parteien und steigert die Attraktivität der Wohn- und Gewerbeflächen in vielerlei Hinsicht:
- Ihre Anlage hat eine verkürzte Amortisationszeit und erwirtschaftet eine höhere Rendite. Durch die gebäudeeigene Energieversorgung werten Sie Ihre Liegenschaft zusätzlich auf.
- Lokal produzierter Solarstrom ist zudem günstiger als Strom aus dem Netz, da keine Netzkosten und Abgaben darauf anfallen. Eigentümer wie Bewohner sind hierdurch auch unabhängiger vom Strommarkt und Preisschwankungen.
- Sharing- oder Ladelösungen für E-Autos oder E-Bikes lassen sich einfach integrieren. Sie bereiten somit den Weg in die E-Mobilität vor.
- Darüber hinaus ist die ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Unser Rundum-Service für Ihren Zusammenschluss
Wir unterstützen Sie bei der Planung, Gründung und Verwaltung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft und übernehmen von der Beratung über den Betrieb bis hin zur Abrechnung alle Tätigkeiten für Sie.
- Hohe Kompetenz: energiewirtschaftliche Expertise, 50 Jahre Erfahrung in der Arealentwicklung, Zugriff auf weitreichenden Beraterpool von Fachspezialisten
- Umfassende Services: Energiebeschaffung, Speicherlösungen, Messung- und Datenspeicherung, Echtzeitvisualisierungen, Kunden- und Abrechnungsservice
- Clevere Charging- und Sharing-Lösungen: E-Cars, E-Bikes, E-Scooter
- Wirtschaftliche Unterstützung: attraktive Finanzierungsmöglichkeiten
Referenzen
Häufige Fragen
Schon das Wort erklärt, was den Eigenverbrauch kennzeichnet: Die selbst erzeugte Energie muss nach Art. 16 des Energiegesetzes (EnG) vom Betreiber der Anlage entweder selbst genutzt und/oder direkt vor Ort anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Sobald das Netz des Netzbetreibers zwischen die Anlage und die Verbraucher geschaltet ist, liegt kein Eigenverbrauch vor.
Dabei gibt es verschiedene Verbrauchsszenarien:
- Von der Anlage wird genau so viel Energie produziert, wie im gleichen Zeitraum benötigt wird. Zusätzliche Energie aus dem Netz wird nicht eingespeist.
- Die Anlage erzeugt mehr Energie, als momentan benötigt wird. Dann kann diese entweder gespeichert oder in Netz eingespeist werden. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber entsprechend vergütet.
- Die Anlage erzeugt weniger Strom, als gerade benötigt wird. In diesem Fall kann Energie dem Speicher entnommen oder aus dem Netz bezogen werden.
Mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage produzieren Sie im Grunde kostenlos Strom – zumindest müssen Sie für Energie, Netznutzung, Netzzuschlag und Systemdienstleistungen kein Geld bezahlen. Darüber hinaus fallen keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen an. Diese Kosten müssen Sie ausschliesslich für Energie begleichen, die Sie zusätzlich aus dem Netz beziehen.
Wohin mit überschüssigem Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage? Darüber müssen Sie sich beim ZEV keine Sorgen machen: Wenn Sie die nicht selbst benötigte Energie nicht auf dem Strommarkt verkaufen wollen, nimmt sie Ihnen auf jeden Fall der Verteilnetzbetreiber ab und vergütet sie entsprechend – er ist hierzu verpflichtet.
Der Verteilnetzbetreiber behandelt einen ZEV wie einen einzelnen Verbraucher: Wenn vom ZEV Strom ins Netz eingespeist wird, wird diese Rücklieferung über einen Zähler gemessen und entsprechend vergütet.
Für die Gründung eines ZEV gibt es folgende Voraussetzungen: Die selbst erzeugte Energie muss mindestens zehn Prozent der vor Ort benötigten Energie (der Anschlussleistung) betragen. Zusammenschliessen können sich mehrere Grundeigentümer in unmittelbarer Nähe der Energie produzierenden Anlage. Oder die Eigentümer geben die Energie an die Bewohner vor Ort weiter. Diese haben jedoch die freie Wahl: Sie können dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beitreten oder sich weiterhin durch einen Netzbetreiber versorgen lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Bewohner nur dann aus der Eigenversorgung aussteigen, wenn der Eigentümer seiner Grundversorgungspflicht nicht zufriedenstellend nachgekommen ist. Dies gilt übrigens auch bei einem Wechsel des Bewohners!
Ja. Eigenverbrauch ist sowohl im Zusammenhang mit Photovoltaik- als auch von Biomasse- oder Windanlagen –möglich und zwar unabhängig von der Grösse der jeweiligen Produktionsstätte.
Auf jeden Fall! Ausschlaggebend ist lediglich, dass die selbst produzierte Energie vor Ort genutzt wird und das Netz des Verteilnetzbetreibers nicht dazwischengeschaltet ist. Die Angabe «vor Ort» ist dabei klar definiert als:
• zusammenhängende Grundstücke, von denen mindestens eines an das Grundstück grenzt, auf dem die Produktionsanlage steht
• Grundstücke, die nur durch eine Strasse, ein Eisenbahntrasse oder ein Fliessgewässer voneinander getrennt sind – wenn die jeweiligen Grundeigentümerinnen oder -eigentümer zustimmen
Primeo Energie verwendet das Doppeltarifmodell, bestehend aus einem Einheitspreis für den Netzbezugstarif und einem Solarbezugstarif gemäss Energieverordnung (EnV, Art 16a und 16b). Mit dem Unterzeichnen des Mietvertrages treten Sie dem ZEV bei. Im Einheitspreis für den Netzbezug sind alle Abgaben der Grundversorgung enthalten.
Der Netz- und Solartarif ermöglicht eine faire Verteilung des Stroms aus dem Netz und aus der Photovoltaikanlage. Der Solartarif spiegelt den Anteil des Eigenverbrauchs an der vor Ort produzierten Solarenergie wider.
Der Anteil des Solarstroms wird prozentual zum Gesamtverbrauch aus der verfügbaren Menge an Solarstrom zugewiesen. Die Verbrauchsmengen werden am jeweiligen Stromzähler und am Photovoltaikzähler gemessen. Die Berechnung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen.
Als Vertragspartner vertreten Sie das ZEV gegenüber Primeo Energie. In der Regel sind Sie Liegenschaftseigentümer oder Immobilienverwaltung und fungieren als Ansprechpartner für die Verbraucherparteien und Primeo Energie. Änderungen der Tarife und andere Anpassungen werden von Primeo Energie an Sie weitergeleitet.
Kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter zev-service@primeo-energie.ch oder rcp-service@primeo-energie.ch. Primeo Energie wird die fehlerhafte Fakturierung beim Grundversorger für Sie korrigieren.
Die Vergütung für den Verkauf des erzeugten Solarstroms wird als "Produktionsvergütung" bezeichnet. Diese Vergütung wird im gleichen Rhythmus wie die Verbrauchsrechnungen ausbezahlt, der von Ihnen gewählt werden kann (12x, 4x oder 3x pro Jahr).
Primeo Energie informiert die Vertretung des ZEV (z. B. die Verwaltung) über Tarifänderungen. Diese Vertretung ist vertraglich verpflichtet, die Informationen an die jeweiligen Bezugsparteien weiterzuleiten.
Alle Teilnehmer des ZEV müssen den gleichen Tarif zahlen. Die Solartarife können von der Vertretung des ZEV selbst festgelegt werden, wobei der Standard 80% des Netzbezugs nicht überschreiten darf (EnV, Art 16a und 16b).
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags treten Sie dem ZEV bei. Primeo Energie fungiert als Abrechnungsdienstleister für Ihr ZEV und fakturiert direkt an die Bezugsparteien.
Registrieren Sie sich auf dem myPrimeo Kundenportal mit Ihrer Kundennummer und Vertragskontonummer. Falls Sie Teil eines ZEV-Standards sind, können Sie dieselben Logindaten für die Primeo Energie ZEV-App verwenden.
Die Primeo Energie ZEV-App steht nur Kunden des ZEV-Standards zur Verfügung. Ihre Verbrauchsdaten können Sie bis zum Vortag im MyPrimeo Kundenportal einsehen.
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung oder Vertretung Ihres ZEV.
Für das statische Lastenmanagement muss ein einheitlicher Ladestationstyp installiert werden.
Ihr Elektriker muss die Ladestation installieren und freigeben. Anschliessend wird die Ladestation von Primeo Energie geprüft und in das Abrechnungssystem integriert.
Die Tarife sind vertraglich festgelegt und entsprechen den Doppeltarifen für den Wohnungsstrom.