Erneuerbare Energien: Hier gibt es Fördergelder für Sie

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Sie bauen eine Solaranlage aufs Dach, installieren eine Wärmepumpe oder erneuern die Gebäudehülle? Für all diese Massnahmen können Sie Fördergelder beantragen. Wir sagen Ihnen, wo Sie dafür am besten anklopfen.

Text: Stefanie Maier-Stecher

Einen guten Überblick über die verschiedenen Förderprogramme für Ihren Wohnort finden Sie auf der Website Energiefranken. Geben Sie einfach ein, wo Sie wohnen, und schon erhalten Sie eine Liste mit den Stellen, bei denen Sie Fördergelder beantragen können.

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Förderung für Solaranlagen

Photovoltaikanlagen werden hauptsächlich durch Bund gefördert, mit der sogenannten Einmalvergütung (EIV).

Diese hängt von der Grösse der Anlage ab. Es gibt die

  • Einmalvergütung für kleine Anlagen mit weniger als 100 kWp (KLEIV)
  • Einmalvergütung für grosse Anlagen ab 100 kWp (GREIV)
  • Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV)

Die Abwicklung übernimmt Pronovo, die Vollzugsstelle des Bundes für Förderprogramm. Auf der Website von Pronovo können Sie die aktuellen Förderbeträge berechnen.

Die Einmalvergütung bei kleinen Anlagen zwischen 2 und 100 kWp beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen für angebaute beziehungsweise freistehende Anlagen. Bei integrierten Anlagen erhält man zusätzlich circa 10 Prozent mehr als Einmalvergütung. Einzelheiten dazu finden sie hier.

Das Gesuch für die Einmalvergütung kann nach der Inbetriebnahme der Anlage über das Portal von Pronovo eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie zudem hier.

Förderung im Kanton Baselland

Förderung im Kanton Baselland

Der Kanton Baselland fördert über das  das Baselbieter Energiepaket Massnahmen für mehr Energieeffizienz und den Zubau erneuerbarer Energien. Gefördert werden:

  • Beratung und Kommunikation
  • Prämien
  • Gebäudehülle
  • Heizung und Warmwasser
  • Neubau

Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Förderbedingungen des konkreten Förderobjekts vorab zu prüfen. Beim kantonalen Gebäudeenergieausweis GEAK Plus beispielsweise kann das Gesuch auch nach Erstellung des GEAK Plus eingereicht werden. Bei baulichen Massnahmen wie zum Beispiel einem Heizungsersatz oder der Dämmung der Gebäudehülle muss das Fördergesuch vor Baubeginn eingereicht werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie in sechs Schritten zu den Fördergeldern kommen.
Der Kanton Baselland bietet zudem eine Energieberatung an, die Sie hier finden.
Zur Energieberatung von Primeo Energie kommen Sie hier.

Förderung im Kanton Solothurn

Beim Förderprogramm des Kantons Solothurn werden Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie die Reduktion von CO2 gefördert. Folgende Massnahmen werden unterstützt:

  • Gebäudehülle
  • Holzheizungen
  • Wärmepumpen
  • Thermische Solaranlagen
  • Wärmenetze
  • Minergie
  • Gebäudeanalysen
  • Energieberatung

Gesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.


Daneben bietet der Kanton Solothurn eine neutrale Energieberatung an. Sie finden sie hier. 
Über die Seite "erneuerbar heizen" können Sie sich über Fördermöglichkeiten im Bereich Heizungsersatz informieren. Auch bietet die vom Bundesamt für Energie betriebene Seite Beratungen an.

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder Ladestation fürs E-Auto bei sich zu Hause installiere möchten, können Sie unser Online-Tool Home2050 nutzen. Dieses begleitet Sie von der Potenzialanalyse bis zur Finanzierung. 

Hier gelangen Sie zu Home2050

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